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Hinweis zu Mannschaftsaufstellungen bei Entscheidungsspielen z.B. Relegation laut WSO
Datum: 27.04.18   Verfasser: Volker Grahle

4 Mannschaftsaufstellung
4.1 Einsatzberechtigung In der Mannschaftsaufstellung für einen Mannschaftskampf dürfen nur die in der gültigen Mannschaftsmeldung dieser Altersklasse aufgeführten Spieler erfasst sein, die zum Zeitpunkt des Mannschaftskampfes die Spielberechtigung für diese Altersgruppe für ihren Verein und die Einsatzberechtigung für diese Mannschaft besitzen. Dies gilt auch für neu angesetzte Mannschaftskämpfe und Entscheidungsspiele. Gesperrte Spieler sind für die Dauer der Sperre in keiner Mannschaft des Vereins einsatzberechtigt. Jugend-Ergänzungsspieler (JEBM) sind in der Erwachsenenmannschaft, in der sie gemeldet sind, in fünf Mannschaftskämpfen je Hin- und Rückrunde einsatzberechtigt. In jeder übergeordneten Mannschaft bis zur Sachsenliga dürfen sie je Hin- und Rückrunde zweimal eingesetzt werden. Bei jedem weiteren Einsatz wie auch beim Einsatz in anderen Erwachsenenmannschaften gelten sie als nicht einsatzberechtigt. Weibliche Jugend-Ergänzungsspieler (JEBM) können uneingeschränkt als Ersatzspielerinnen in der Hin- und Rückrunde in den Spielklassen der Damen bis zur Sachsenliga eingesetzt werden, wenn sie als Ersatzspieler (JEBM) einer Damenmannschaft zugeordnet sind. Die Einsatzberechtigung von Ausländern ist gemäß B 9.3 ggf. eingeschränkt.




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